Es ist nicht deine Schuld, dass du Online-Gewalt erlebst, und es ist nicht normal. Es ist wichtig, dass du die richtige Unterstützung und die notwendigen Ressourcen findest, um mit dieser Situation umzugehen. Im Folgenden findest du einige Tipps. Pass auf dich auf!
Wir empfehlen dir, diese schwierige Aufgabe einem oder mehreren vertrauten Personen zu übertragen, um dich so gut wie möglich zu schützen: Du kannst ihnen z. B. Zugriff auf deine verschiedenen sozialen Netzwerke während dieser schwierigen Zeit geben.
Wie kannst du den Schutz deiner Daten und sozialen Netzwerke verbessern?
Es ist wichtig, dass deine persönlichen Daten, insbesondere sensible Informationen wie deine Adresse, geschützt sind.
Diese Tipps wurden in Zusammenarbeit mit dem Cyberpeace Institute erstellt .
Hier findest du einige rechtliche Hinweise für den Fall, dass du online angegriffen oder gehasst wirst.
Juristische Prozesse sind zeit- und kostenintensiv und können retraumatisierend sein. Wende dich an Ombudsstellen für eine juristische Beratung zu deinem Fall!
Hate Speech als solche ist kein Straftatbestand, sie kann jedoch unter verschiedene Tatbestände fallen, die häufigsten sind:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB)
Hate Speech, welche öffentlich aufgrund der Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft ist strafbar.
Ebenfalls strafbar ist die öffentliche, gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung oder Diskriminierung einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund dieser Persönlichkeitsmerkmale.
Als Offizialdelikt sind die Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet, diese Taten zu verfolgen, sobald die Behörden Kenntnis davon haben. Demzufolge können wir alle – nicht nur Betroffene solche Hate Speech melden!
Delikte gegen die Ehre
Hate Speech, welche sich direkt gegen eine Person richtet und dabei ihre Ehre, verletzt, ist strafbar. Je nach Fallkonstellation, handelt es sich dabei um üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB) oder Beschimpfung (Art. 177).
Strafrechtlich geschützt ist der Ruf eine ehrbare Person zu sein, das heisst der Ruf sich so zu verhalten, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.
Die Verfolgung dieser Delikte setzt einen Strafantrag der betroffenen Person voraus.
Die Ehre als Teil der Persönlichkeit wird zivilrechtlich geschützt (Art. 28 ZGB). Geschützt ist der Ruf ein ehrbarer Mensch zu sein, das heisst sich so zu verhalten, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt. Geschützt sind auch Bereiche des beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ansehens.
Betroffene können gemäss Art. 28a ZGB eine Beseitigung der Verletzung verlangen. In besonders gravierenden Fällen können zusätzlich auch Genugtuungs- (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 49 OR) oder Schadenersatzansprüche (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 41 OR) geltend gemacht werden
Du kannst uns direkt erreichen unter stophatespeech@public-discourse.org. Wir sind keine Fachberatungsstelle, aber wir schaffen Netzwerke von Betroffenen und bieten Fachworkshops an.