Es ist nicht deine Schuld, dass du Hassrede erlebst, und es ist auch nicht normal. Deshalb ist es wichtig, dass du die richtige Unterstützung und die notwendigen Ressourcen findest, um mit dieser Situation umzugehen. Im Folgenden findest du einige Tipps. Pass auf dich auf!
Wir empfehlen dir, diese belastende Aufgabe einer oder mehreren vertrauten Personen zu übergeben, um dich so gut wie möglich zu schützen: Du kannst ihnen z.B. während dieser schwierigen Zeit Zugriff auf deine verschiedenen sozialen Netzwerke geben.
Wie kannst du den Schutz deiner Daten und sozialen Netzwerke verbessern?
Es ist wichtig, dass deine persönlichen Daten, insbesondere sensible Informationen wie deine Adresse, geschützt sind.
Diese Tipps wurden in Zusammenarbeit mit dem Cyberpeace Institute erstellt .
Hier findest du einige rechtliche Hinweise für den Fall von Angriffen oder Hassrede.
Juristische Prozesse sind zeit- und kostenintensiv und können retraumatisierend sein. Wende dich an Ombudsstellen für eine juristische Beratung zu deinem Fall!
Hassrede als solche ist kein Straftatbestand, sie kann jedoch unter verschiedene Tatbestände fallen, die häufigsten sind:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB)
Hassrede, welche öffentlich aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, ist strafbar.
Ebenfalls strafbar ist die öffentliche, gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung oder Diskriminierung einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund dieser Persönlichkeitsmerkmale.
Als Offizialdelikt sind die Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet, diese Taten zu verfolgen, sobald die Behörden Kenntnis davon haben. Demzufolge können wir alle – nicht nur Betroffene – solche Hassrede melden!
Delikte gegen die Ehre
Hassrede, welche sich direkt gegen eine Person richtet und dabei ihre Ehre verletzt, ist strafbar. Je nach Fallkonstellation, handelt es sich dabei um üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB) oder Beschimpfung (Art. 177).
Die Verfolgung dieser Delikte setzt einen Strafantrag der betroffenen Person voraus.
Die Ehre als Teil der Persönlichkeit wird zivilrechtlich geschützt (Art. 28 ZGB). Sie schützt den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, das heisst sich so zu verhalten, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt. Auch der berufliche, wirtschaftliche und soziale Ruf sind geschützt.
Betroffene können gemäss Art. 28a ZGB eine Beseitigung der Verletzung verlangen. In besonders gravierenden Fällen können zusätzlich auch Genugtuungs- (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 49 OR) oder Schadenersatzansprüche (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 41 OR) geltend gemacht werden.
Du kannst uns direkt erreichen unter stophatespeech@public-discourse.org. Wir sind keine Fachberatungsstelle, aber wir schaffen Netzwerke von Betroffenen und bieten Fachworkshops an.