Es ist nicht deine Schuld, dass du Hate Speech erlebst, und es ist auch nicht normal. Wichtig ist, dass du Unterstützung findest.
Im Folgenden findest du einige Tipps. Pass auf dich auf!
Bist du in unmittelbarer Gefahr, ruf sofort die Polizei an: 117. Beratung für Gewaltbetroffene gibt es rund um die Uhr unter 142
Du musst das nicht allein machen. Gib diese Aufgaben an eine oder mehrere Vertrauenspersonen ab, zum Beispiel indem du ihnen für diese Zeit Zugang zu deinen Social-Media-Konten gibst. Danach die Passwörter wieder ändern.
So schützt du deine Daten und Konten besser.
Es ist wichtig, dass deine persönlichen Daten, insbesondere sensible Informationen wie deine Adresse, gut geschützt sind.
Hier sind auch einige nützliche externe Ressourcen:
Diese Tipps wurden in Zusammenarbeit mit dem Cyberpeace Institute erstellt .
Rechtliche Hinweise bei Angriffen und Hate Speech.
Rechtliche Verfahren sind zeit- und kostenintensiv und können retraumatisierend sein. Lass dich vorher bei einer Rechts- oder Opferberatungsstelle zu deinem Fall beraten.
Strafrechtlich
Hate Speech als solche ist kein Straftatbestand, sie kann jedoch unter verschiedene Tatbestände fallen, die häufigsten sind:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB)
Wer öffentlich gegen Personen oder Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft, macht sich strafbar.
Ebenfalls strafbar ist die öffentliche, gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung oder Diskriminierung einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund dieser Merkmale.
Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Behörden solche Taten verfolgen, sobald sie davon wissen. Deshalb kann jede Person sie anzeigen, nicht nur Betroffene.
Delikte gegen die Ehre
Hate Speech, welche sich direkt gegen eine Person richtet und dabei ihre Ehre verletzt, ist strafbar. Je nach Fall, handelt es sich dabei um üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB) oder Beschimpfung (Art. 177 StGB).
Die Verfolgung dieser Delikte setzt einen Strafantrag der betroffenen Person voraus.
Zivilrechtlich
Die Ehre als Teil der Persönlichkeit wird zivilrechtlich geschützt (Art. 28 ZGB). Geschützt ist der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, also sich so zu verhalten, wie es nach allgemeiner Anschauung ein anständiger Mensch tut. Auch der berufliche, wirtschaftliche und soziale Ruf ist geschützt.
Betroffene können gemäss Art. 28a ZGB die Beseitigung der Verletzung verlangen. In besonders gravierenden Fällen können zusätzlich auch Genugtuungs- (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 49 OR) oder Schadenersatzansprüche (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 41 OR) geltend gemacht werden.
Du kannst uns direkt erreichen unter stophatespeech@public-discourse.org. Wir sind keine Beratungsstelle, bauen aber Netzwerke unter Betroffenen auf und bieten Workshops an.
Gemeinsam mit und für die Fondation pour l’égalité de genre (FEG) und DécadréE haben wir einen Leitfaden zum digitalen Selbstschutz entwickelt. Er zeigt, wie man sich vor Angriffen schützt und gemeinsam reagiert.
Dieser Leitfaden ist derzeit nur auf Französisch verfügbar.
Link zum Leitfaden zum digitalen Selbstschutz (derzeit nur auf Französisch)