Stop Hate Speech

Ich bin betroffen

Es ist nicht deine Schuld, dass du Hate Speech erlebst, und es ist auch nicht normal. Wichtig ist, dass du Unterstützung findest. 

Im Folgenden findest du einige Tipps. Pass auf dich auf!

Direkte Unterstützung erhalten
  1. Sprich mit deinem Umfeld: Für die Gewalt, die du erlebst, bist nicht du verantwortlich. Es hilft, mit einer oder mehreren Vertrauenspersonen darüber zu sprechen. 
  2. Sprich mit Fachpersonen: Konsultiere deine:n Ärzt:in, eine Fachperson für psychische Gesundheit oder eine:n Anwält:in, wenn du Klage einreichen möchtest.

Bist du in unmittelbarer Gefahr, ruf sofort die Polizei an: 117. Beratung für Gewaltbetroffene gibt es rund um die Uhr unter 142

Umgang mit Hassinhalten
  1. Beweise sichern: Mache Screenshots, wenn möglich mit Datum und sichtbarer URL/Social Network. Im Falle von Beleidigungen oder Hassrede können diese Screenshots hilfreich sein, um eine Beschwerde einzureichen, wenn der Inhalt von der Plattform oder der betreffenden Person entfernt wird.
  2. Inhalte melden: Melde beleidigende und abwertende Inhalte konsequent bei der Plattform. Hier findest du eine Anleitung für die verschiedenen Plattformen. Hier findest du einen umfassenden Leitfaden für die Meldung je nach Plattform.
  3. Accounts blockieren: Blockiere Accounts, die Hate Speech verbreiten. Auf manchen Plattformen kannst du sogar ganze Listen blockieren und dich so vor gezielten Angriffen schützen. 

Du musst das nicht allein machen. Gib diese Aufgaben an eine oder mehrere Vertrauenspersonen ab, zum Beispiel indem du ihnen für diese Zeit Zugang zu deinen Social-Media-Konten gibst. Danach die Passwörter wieder ändern.

Schütze dich online

So schützt du deine Daten und Konten besser.

Es ist wichtig, dass deine persönlichen Daten, insbesondere sensible Informationen wie deine Adresse, gut geschützt sind. 

  1. Verwende sichere Passwörter: Kombiniere Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (gut geeignet ist ein ganzer Satz) und nutze für jedes Konto ein eigenes Passwort. Ein Passwort-Manager hilft, den Überblick zu behalten.
  2. Aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Ein zusätzlicher Schritt neben dem Passwort, etwa ein Code per App, schützt deine Konten.
  3. Nutze sichere Verbindungen: Verzichte wenn möglich auf öffentliche WLANs, etwa an Flughäfen, Bahnhöfen oder in Restaurants.
  4. Lass sensible Informationen über dich aus den Google -Suchergebnissen entfernen: https://support.google.com/web. 

Hier sind auch einige nützliche externe Ressourcen:
 

  1. Mehr dazu findest du in unserem Leitfaden zum digitalen Selbstschutz.
     
  2. Auf der Website Have I Been Pwned kannst du  überprüfen, ob Daten über dich in einem Datenleck aufgetaucht sind. Falls ja, ändere das betroffene Passwort.
     
  3. Mit VirusTotal prüfst du, ob unbekannte Links oder Anhänge gefährlich sind. Wichtig: Links nur hineinkopieren und Dateien hineinziehen, nicht anklicken oder öffnen.
     
  4. Accessnow bietet kostenlose Hilfe bei digitalen Sicherheitsproblemen, besonders bei gezielten Angriffen.
     

Diese Tipps wurden in Zusammenarbeit mit dem Cyberpeace Institute erstellt .

Mache deine Rechte geltend

Rechtliche Hinweise bei Angriffen und Hate Speech.

Rechtliche Verfahren sind zeit- und kostenintensiv und können retraumatisierend sein. Lass dich vorher bei einer Rechts- oder Opferberatungsstelle zu deinem Fall beraten.

Strafrechtlich 

Hate Speech als solche ist kein Straftatbestand, sie kann jedoch unter verschiedene Tatbestände fallen, die häufigsten sind:  

Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) 

Wer öffentlich gegen Personen oder Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft, macht sich strafbar.

Ebenfalls strafbar ist die öffentliche, gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung oder Diskriminierung einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund dieser Merkmale.  

Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Behörden solche Taten verfolgen, sobald sie davon wissen. Deshalb kann jede Person sie anzeigen, nicht nur Betroffene.

Delikte gegen die Ehre 

Hate Speech, welche sich direkt gegen eine Person richtet und dabei ihre Ehre verletzt, ist strafbar. Je nach Fall, handelt es sich dabei um üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB) oder Beschimpfung (Art. 177 StGB).

Die Verfolgung dieser Delikte setzt einen Strafantrag der betroffenen Person voraus. 

Zivilrechtlich  

Die Ehre als Teil der Persönlichkeit wird zivilrechtlich geschützt (Art. 28 ZGB). Geschützt ist der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, also sich so zu verhalten, wie es nach allgemeiner Anschauung ein anständiger Mensch tut. Auch der berufliche, wirtschaftliche und soziale Ruf ist geschützt.

Betroffene können gemäss Art. 28a ZGB die Beseitigung der Verletzung verlangen. In besonders gravierenden Fällen können zusätzlich auch Genugtuungs- (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 49 OR) oder Schadenersatzansprüche (Art. 28a Abs.3 i.V.m. Art. 41 OR) geltend gemacht werden.

Kontaktiere uns

Du kannst uns direkt erreichen unter stophatespeech@public-discourse.org. Wir sind keine Beratungsstelle, bauen aber Netzwerke unter Betroffenen auf und bieten Workshops an. 

Leitfaden zum digitalen Selbstschutz

Gemeinsam mit und für die Fondation pour l’égalité de genre (FEG) und DécadréE haben wir einen Leitfaden zum digitalen Selbstschutz entwickelt. Er zeigt, wie man sich vor Angriffen schützt und gemeinsam reagiert.

Dieser Leitfaden ist derzeit nur auf Französisch verfügbar.

Link zum Leitfaden zum digitalen Selbstschutz (derzeit nur auf Französisch)